Unser Blog zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen für funktionale Sicherheit“ hob hervor, dass die Einhaltung der Best-Practice- und ALARP-Prinzipien für die Prozesssicherheit durch ein funktionales Sicherheitsmanagement (FSM) gemäß DIN EN 61511 nachgewiesen werden kann. Die zweite Ausgabe der Basis-Norm IEC 61511-1 wurde 2016 international veröffentlicht. In Deutschland wird die Veröffentlichung des abgeleiteten Codes DIN EN 61511-1 für 2018 erwartet.

Während die erste Ausgabe der IEC 61511 bereits zahlreiche Anforderungen an FSM enthielt, erweitert die zweite Ausgabe diese Anforderungen in kritischen Bereichen. Zum Beispiel definiert Abschnitt 5.2.5.2 die Anforderungen an die Lieferanten, die Produkte oder Dienstleistungen an die Organisation liefern, die die Gesamtverantwortung für FSM trägt (in der Regel der Anlagenbetreiber). Zu diesen Dienstleistern gehören Berater, Inspektoren oder Zertifizierungsstellen, die für einzelne Teile des Sicherheitslebenszyklus (SLC) verantwortlich sind. Für Berater wie PSC sind dies in der Regel Dienstleistungen wie HAZOP, SIL-Analyse/Verifikation und Beurteilungen der funktionalen Sicherheit (FSA). Diese sind in den rot umrandeten Kästchen des unten stehenden SLC-Diagramms dargestellt.

Sicherheitslebenszyklus-Diagramm basierend auf IEC 61511-1 Abbildung 7, in der die typische PSC-Verantwortlichkeiten rot dargestellt sind

Die IEC 61511-1 Ausgabe 2 verlangt nun explizit, dass Dienstleister ein eigenes FSM-System haben, das die entsprechenden SLC-Verantwortlichkeiten abdeckt. PSC hat im Juni 2017 den eigenen „Managementplan der funktionalen Sicherheit“ revidiert, um die neuen Anforderungen der IEC 61511-1, zweite Ausgabe, zu erfüllen. Die Überarbeitung enthält u.a. eine aktualisierte SLC-Matrix, die die Verantwortlichkeiten und Aktivitäten der PSC zeigt, sowie eine erweiterte Beschreibung der Kompetenzanforderungen gemäß IEC 61511-1, Abschnitt 5.2.2.

Eine Kopie des Inhaltsverzeichnisses des PSC-FSM-Plans finden Sie hier. Der vollständige FSM-Plan ist auf Anfrage erhältlich.